Insolvenzvefrahren - Informationen
Der Unterschied
Die Aufgabenstellung des Treuhänders oder Insolvenzverwalters unterscheidet sich in mehreren Punkten von der Tätigkeit eines vom Mandanten beauftragten Rechtsanwalts.
Auftraggeber ist das Insolvenzgericht.
Es sind nicht einseitig die Belange einer Partei zu verfolgen, sondern die Interessen sämtlicher Verfahrensbeteiligter in Einklang zu bringen.
UNSER ANSPRUCH
Unsere Tätigkeit ist auf die größtmögliche und gleichmäßige Befriedigung der anzumeldenden Forderungen sowie der Masseverbindlichkeiten gerichtet. Jede Maßnahme wird auf ihre Wirtschaftlichkeit hin überprüft. Wir sind zudem bemüht, das Verfahren für die Gläubiger transparent zu gestalten und sie in wichtige Entscheidungen einzubinden.
Gleichzeitig dient das Verfahren auch der Sanierung des Schuldners bzw. des schuldnerischen Unternehmens und damit verbunden dem Erhalt von Arbeitsplätzen.
Da im Insolvenzverfahren aber regelmäßig nicht alle Forderungen befriedigt, der Schuldner vollständig saniert und alle Arbeitsplätze erhalten werden können, gehört es zu den komplexen und spannenden Aufgaben des Verwalters seine Entscheidungen an einer immer wieder neu vorzunehmenden Abwägung auch gegensätzlicher Interessen auszurichten. Dieser Herausforderung stellen wir uns gerne mit größtem Engagement.
Unsere Kompetenz
In den vergangen Jahren haben wir Verfahren unterschiedlichster Art und Größe aus nahezu allen Bereichen des Wirtschaftslebens bearbeitet.
Neben einer Vielzahl von Verbraucherinsolvenzverfahren und Verfahren ehemaliger bzw. noch aktiver Selbständiger bearbeiten wir Verfahren über die Vermögen von Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Nachlassinsolvenzverfahren.